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@epicenter_works Kann man auch gut andersherum interpretieren: alle solchen "Gerätedaten" (Ort, IP, etc.) sind keiner Person eindeutig zuzuordnen und haben damit für Strafverfolgung keinerlei Beweislast. Damit ist jede Vorratsdatenspeicherung und Abfrage nutzlos und prinzipiell abzulehnen. 🤯